Informationen zur Video-Sprechstunde:
Die Videosprechstunde funktioniert sehr einfach. Voraussetzung sind ein Handy, Smartphone oder PC mit Kamera- und Mikrofonfunktion. Sie rufen 03987-40204 an und bekommen Informationen und einen Termin. Kurz vor dem Termin senden wir Ihnen einen link.
Unser Anbieter ist sprechstunde.online, er ist zertifiziert, Abhörsicherheit und Datenschutz sind gewährleistet. Der Videoanruf ist Ende-zu-Ende verschlüsselt, damit niemand anderes Zugang hat.
Informationen zur psychosomatischen Grundversorgung :
Sie ergänzt die meist organ- bzw. funktionsorientierte Schulmedizin. Häufige psychische Störungen werden in der Basisdiagnostik erkannt und weiter verfolgt, hierzu gehören folgende Krankheitsgruppen: Psychische Erkrankungen (z.B. Angststörungen oder Depressionen); Funktionelle Störungen (hier bestehen Symptome bzw. körperliche Beschwerden ohne dass ein organischer Befund vorliegt); Psychosomatische Erkrankungen (körperliche Erkrankungen, deren Entstehung mit psychosozialen Faktoren in Verbindung zu bringen ist, z. B. Essstörungen). Geholfen werden kann auch bei Schlafstörungen, bei Schmerzsyndromen, bei der Entwicklung von Strategien zur Krankheitsbewältigung.
Informationen zur Patientenverfügung:
Ich habe seit Jahren ein spezielles Interesse an der Verbreitung sorgfältig erstellter und bedacht formulierter Patientenverfügungen. Ich möchte dazu beitragen, dass Betroffene ihren Willen auch durchsetzen können. Insbesondere im Rahmen meiner Tätigkeit in Rettungsstellen und auf Intensivstationen habe ich viele unbrauchbare Verfügungen gesehen und ich bin auch vertraut mit den Vorbehalten und Ängsten von manchen Ärzten, einem Willen zur Therapiebegrenzung konsequent zu folgen. Klare, die medizinischen Sachverhalte gut abbildende Formulierungen können hier Abhilfe schaffen. Der Beratung lege ich die verschiedenen Dokumente des Bundesjustizministeriums zu Grunde, Wünsche und Fragen werden dann gesammelt und besprochen, und ich mache auf evtl fehlende Aspekte aufmerksam. Am Ende entsteht ein meist 2-4 seitiges Dokument, das allen zukünftig behandelnden Ärzten eindeutige Hinweise gibt. Für die große Mehrzahl der möglichen Szenarien lässt sich damit Vorsorge treffen, wenn auch nicht für 100%. Bei bereits fortgeschrittener Erkrankung kann das Konzept zusätzlich zur Erstellung eines Behandlungs- und Pflegeplans für die verbleibende Zeit genutzt werden (advanced care planning).
Vor dem ersten Termin bekommen Sie Broschüre und Vordrucke des Bundesjustizministeriums mit nach Hause. Beim ersten Termin werden die o.g Dinge besprochen, gemeinsam ein Entwurf angefertigt und zum Mitnehmen ausgedruckt. Beim zweiten Termin evtl Änderungen aufgenommen, das Dokument ausgedruckt und unterschrieben, sowie die Geschäftsfähigkeit ärztlich bestätigt. Jeder Termin dauert meist etwa 30 Minuten. Vertrag und Abrechnung nach Gebührenordnung für Ärzte GOÄ. Kasse zahlt meist nicht! Auch bei privater Versicherung davon ausgehen dass sie nicht zahlt, Ausnahmen sind aber möglich. Bei 2 Verfügungen für zB zwei Ehepartner meist nur 1fache Kosten, da häufig sehr ähnliche Vorstellungen.
Einen sehr guten und umfassenden Beitrag zum Thema gab es am 9.4.2020 beim Deutschlandfunk, 68 Minuten die sich lohnen!
https://srv.deutschlandradio.de/dlf-audiothek-audio-teilen.3265.de.html?mdm:audio_id=823171
Informationen zur Akupunktur:
Folgende Erkrankungen behandelnd wir häufig: Heuschnupfen, Asthma, Rauchen, Kopfschmerzen, Gelenk- und Rückenschmerzen.
Darüber hinaus aber auch bei vielen anderen Störungen wirksam: Bluthochdruck, Schlafstörungen, Unruhezustände, nervöser Darm, nervöse Blase. Muss individuell im ersten Termin besprochen werden.
Bei akuten Erkrankungen meist 2 bis 6 Sitzungen, bei chronischen Erkrankungen 10-15 Sitzungen als Serie, 1-2x/Woche.
Danach evtl in längeren Intervallen alle paar Wochen oder Monate einzelne Sitzungen zur Erhaltung oder in noch längeren Intervallen zur Auffrischung der Wirkung.
Beim ersten Termin nur Untersuchung und Besprechung von Symptomen und Vorgeschichte, Dauer ca 30 min. Dann neuer Termin einige Tage später und erste Akupunktur-Nadeln. Behandlungsvertrag nach Gebührenordnung für Ärzte GOÄ. Kasse zahlt meist nicht! Auch bei privater Versicherung davon ausgehen dass sie nicht zahlt, Ausnahmen sind aber möglich.
Informationen zur Jugendgesundheitsuntersuchung J1:
Vom 12. Geburtstag bis vor dem 15. Geburtstag.
J1_Fragebogen Jugendlicher u. Eltern
Leistung aller gesetzlichen Kassen.
Informationen zur Jugendgesundheitsuntersuchung J2:
Mit 16 bis 17 Jahren.
Zu den Elementen der J2 gehört das Erkennen bzw. die Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen und Kropfbildung (Schilddrüsenproblem) sowie die Diabetes-Früherkennung. Der Arzt berät den Jugendlichen bei Fragen des Verhaltens, der Sozialisation, der Familie, der Sexualität, der Berufswahl, der Ernährung, ggf. dem Umgang mit Alkohol und mit Drogen.
Der Jugendliche kann im Rahmen der Vorsorge, wenn er will, auch alleine ohne Eltern ein vertrauliches Gespräch mit dem Arzt führen, es gilt die Schweigepflicht. In diesem Fall wird auf den u.g. Behandlungsvertrag / Kostenübernahmeerklärung verzichtet.
Ist Leistung von nur einigen Kassen: z.b. TK, Barmer, Bahn-BKK, DAK.
Kassenliste 1
Kassenliste 2
Behandlungsvertrag nach Gebührenordnung für Ärzte GOÄ. Vorab bei der Kasse Zusage Kostenübernahme einholen!
GOÄ Ziffer 26 (bis 14 Jahre) bzw 26A (16-17 Jahre).